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Pflegehilfsmittel13. Mai 2026

Pflegehilfsmittel-Liste 2026: Was Ihnen mit Pflegegrad 1 bis 5 zusteht

von Omid Hegran Djuya
Pflegehilfsmittel-Liste 2026 - Pflegehilfsmittel-Anbieter Lebensfreunde Pflegebox

Wer pflegebedürftig ist oder einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat einen festen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Bis zu 42 Euro im Monat zahlt die Pflegekasse, vollständig. Trotzdem nutzen viele Berechtigte diese Leistung nicht, weil sie nicht wissen, was sie genau bekommen können. Diese Übersicht zeigt alle Hilfsmittel, die nach Paragraph 40 SGB XI erstattungsfähig sind, mit Mengen und Beispielen.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hat jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt wird. Es spielt keine Rolle, ob die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen wird. Der Anspruch ist gesetzlich verankert in Paragraph 40 Absatz 2 SGB XI.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten direkt mit dem Anbieter. Sie als Versicherte müssen weder etwas vorstrecken noch einen Eigenanteil zahlen. Voraussetzung: der Anbieter ist nach Paragraph 78 SGB XI als Leistungserbringer zugelassen.

Welche Produkte können Sie bestellen?

Die zugelassenen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands unter Produktgruppe 54 gelistet. In der Praxis fallen darunter sieben Kategorien:

Saugende Bettschutzeinlagen

Einmal-Bettschutzeinlagen mit hoher Saugleistung schützen Matratzen und Polstermöbel vor Feuchtigkeit. Übliche Größe ist 60 mal 90 Zentimeter. Im Rahmen der Pflegebox sind ein bis zwei Packungen pro Monat üblich.

Einmalhandschuhe

Latex- oder Nitrilhandschuhe für die hygienische Versorgung. Wichtig bei Wundpflege, Inkontinenzversorgung oder beim Umgang mit Körperflüssigkeiten. Üblich sind ein bis vier Packungen pro Monat, je nach Pflegeaufwand.

Mund-Nasen-Schutz

Medizinische Masken zum Schutz von pflegebedürftiger Person und pflegenden Angehörigen, vor allem bei Atemwegsinfekten oder geschwächtem Immunsystem.

Fingerlinge

Latex-Fingerlinge für punktuelle Anwendungen wie Medikamentenapplikation, kleine Wundversorgung oder Untersuchungen, wenn ein voller Handschuh übertrieben wäre.

Einmal-Waschlappen oder Waschhandschuhe

Mit Reinigungslösung getränkte oder trockene Vlies-Waschlappen für die tägliche Körperpflege, besonders praktisch, wenn das Bad nicht erreichbar ist oder die Pflege im Bett stattfindet. Hinweis: Vlies-Waschlappen gehören nicht in jedem Fall zum festen Erstattungskatalog der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch; ob sie übernommen werden, hängt vom Anbieter und der konkreten Box ab.

Desinfektionsmittel

Hand- und Flächendesinfektionsmittel für die Hygiene rund um den Pflegeplatz, etwa beim Verbandswechsel oder bei der Wundversorgung.

Schutzschürzen

Einmal-Schutzschürzen aus Folie für pflegende Angehörige und Pflegedienste, um die eigene Kleidung beim Waschen, Umlagern oder Inkontinenzversorgen sauber zu halten.

Wie funktioniert die Bestellung in der Praxis?

Sie wählen einmalig aus den verfügbaren Produkten Ihre persönliche Pflegebox zusammen, abgestimmt auf die tatsächliche Pflegesituation zu Hause. Der Anbieter beantragt für Sie die Übernahme bei der Pflegekasse. Nach der Genehmigung, die meist innerhalb von ein bis zwei Wochen erfolgt, wird die Box monatlich automatisch und kostenfrei geliefert. Sie haben keinen Aufwand mit Anträgen, Abrechnung oder Nachfragen bei der Kasse.

Falls sich Ihr Bedarf ändert, lässt sich die Zusammenstellung jederzeit anpassen, ohne neuen Antrag. Die monatliche Gesamtsumme der gewählten Produkte darf den Erstattungsbetrag von 42 Euro nicht überschreiten.

Was ist mit Pflegegrad 1?

Auch Pflegegrad 1 berechtigt zum vollen Anspruch von 42 Euro monatlich. Häufig wird angenommen, dass Pflegegrad 1 zu wenig Anspruch hat, das stimmt für viele andere Leistungen, aber nicht für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Anspruch ist hier gleich für alle Pflegegrade.

Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel: nicht verwechseln

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Paragraph 40 SGB XI sind Produkte für den einmaligen oder kurzfristigen Gebrauch, die in jeder neuen Pflegebox enthalten sind. Davon zu trennen sind technische Hilfsmittel wie Rollatoren oder Pflegebetten, die als Sachleistung über andere Vorschriften laufen, und Krankenkassen-Hilfsmittel nach Paragraph 33 SGB V, die andere Voraussetzungen haben.

Häufige Fragen

Muss ich für die Pflegebox etwas zuzahlen?

Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig bis zur Erstattungsobergrenze von 42 Euro im Monat. Es gibt keinen Eigenanteil und keine Versandkosten.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja. Sie können jederzeit zu einem anderen zugelassenen Anbieter wechseln. Üblich ist eine kurze schriftliche Kündigung beim alten Anbieter.

Was passiert, wenn ich in einem Monat keine Box brauche?

Sie können die Lieferung pausieren. Nicht genutzte Beträge eines Monats verfallen jedoch, sie lassen sich nicht ansparen.

Was ist mit Pflege im Heim?

Im stationären Pflegeheim besteht kein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, weil das Heim diese im Rahmen der Versorgung selbst stellt. Anspruch besteht nur bei häuslicher Pflege.

Sie wissen jetzt, was Ihnen zusteht und wie der Ablauf funktioniert. Wenn Sie Ihre persönliche Pflegebox jetzt zusammenstellen möchten, geht das hier in etwa zehn Minuten, ohne weitere Unterlagen oder Anrufe.

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